Was tun, wenn Kunden nicht bezahlen?

Rechnungen erhält niemand gerne, trotzdem bezahlen die meisten Kunden ihre Schulden zuverlässig. Doch was kann man tun, wenn ein Kunde nicht bezahlt? Als Gläubiger hat man Rechte, aber auch Pflichten.

IHRE RECHTE

Grundsätzlich sind Sie nicht verpflichtet nach Ablauf der Zahlungsfrist eine Mahnung zu schicken. Trotzdem ist es üblich und auch fair Mahnungen zu schicken, da der Kunde die Bezahlung der Rechnung eventuell einfach vergessen hat oder die Rechnung untergegangen ist. Nach Ablauf der Zahlungsfrist – üblicherweise 30 Tage – können Sie innerhalb eines Monats maximal drei Mahnungen im Abstand von zehn Tagen verschicken. 

Ebenfalls sinnvoll ist eine telefonische Kontaktaufnahme mit dem Schuldner, um abzuklären, ob er die Rechnung auch erhalten hat. Erfolgt auch dann keine Zahlung, übergeben Sie den Fall der J. A. Neukom & Co. AG. Bitte stellen Sie alle Dokumente bereit und wir übernehmen gerne das Inkasso für Sie.

IHRE PFLICHTEN

Als Gläubiger haben Sie aber auch Pflichten. So müssen Sie vor einer Mahnung die Zahlungseingänge prüfen, um nicht fälschlicherweise eine bereits bezahlte Schuld ein zweites Mal einzufordern. 

Zudem müssen Sie abklären, ob es Beanstandungen gab: Wurde das Produkt korrekt ausgeliefert? War die Dienstleistung zufriedenstellend? In den meisten Fällen reicht eine gute Kommunikation mit dem Schuldner. In allen anderen Fällen unterstützen wir Sie gerne.

ÜBERSICHT

Rechte

  • Nach Ablauf der Zahlungsfrist muss keine Mahnung geschickt werden.
  • Üblicherweise werden max. 3 Mahnungen im Abstand von ca. 10 Tagen verschickt.
  • Telefonische Kontaktaufnahme mit dem Schuldner.
  • Übergabe des Falls an J. A. Neukom Co. AG und Bereitstellung aller Dokumente.

Pflichten

  • Zahlungseingänge prüfen
  • Beanstandungen prüfen