Lohnt es sich einen Zahlungsbefehl selber auszulösen?

In der Schweiz wurden zwischen 2015 und 2017 mehr als 8 Millionen Zahlungsbefehle zugestellt. Oft wird in diesem Kontext von einer Betreibung gesprochen. Doch eigentlich ist nur der Zahlungsbefehl gemeint. Gerne unterstützen wir Sie bei allem rund um das gesamte Betreibungsverfahren und ersparen Ihnen unnötige Kosten und Konflikte.

WAS IST EIN ZAHLUNGSBEFEHL?

Der Zahlungsbefehl ist der zweite Schritt eines Betreibungsverfahrens. Dieses wird mit dem Betreibungsbegehren ausgelöst und endet mit dem Konkurs, der Pfändung oder der Bezahlung der Schuld. Der Zahlungsbefehl wird dem Schuldner vom zuständigen Betreibungsamt per Post oder persönlich zugestellt. Das geschieht jedoch nur, nachdem ein Betreibungsbegehren beim Betreibungsamt mündlich oder schriftlich gestellt wurde – oft ist es auch online möglich.

WELCHE RECHTE UND PFLICHTEN HABE ICH BEIM EINLEITEN EINER BETREIBUNG?

Grundsätzlich gibt es keine Vorschriften oder Normen, welche vor einer Betreibung berücksichtigt werden müssen. Jede Gesellschaft oder Privatperson kann eine andere Gesellschaft oder Privatperson betreiben. Somit hat in der Schweiz jeder das Recht, andere zu betreiben – und das zu relativ tiefen Kosten. Diese Umstände tragen wohl auch zu der hohen Anzahl an jährlichen Betreibungen bei.

Selbstverständlich sollte ein Zahlungsbefehl keinesfalls bedenkenlos und voreilig ausgelöst werden. Auf jeden Fall sollte im Voraus abgeklärt werden, aus welchen Gründen eine Schuld nicht beglichen wurde und ob diese auch tatsächlich vollumfänglich der Forderung entspricht. Ebenfalls ist es von Vorteil, mit dem Schuldner das persönliche Gespräch zu suchen, um eine für beide Seiten befriedigende Lösung zu finden.

WAS LÖST EINE BETREIBUNG BEI MEINEM KUNDEN AUS?

Nach dem Einreichen des Betreibungsbegehrens und der Zustellung des Zahlungsbefehls befinden sich der Gläubiger und der Schuldner automatisch in einem amtlichen Verfahren. Normalerweise ist es zu diesem Zeitpunkt bereits viel schwieriger, erfolgreiche Verhandlungen zwischen den beteiligten Parteien zu führen.

Einerseits ist der Gläubiger an einem Punkt angelangt, an dem er den Zahlungsversprechungen seines Kunden keinen Glauben mehr schenkt und auf den Schuldner allgemein nicht mehr gut zu sprechen ist.

Andererseits löst der Erhalt des Zahlungsbefehls beim Schuldner meistens nicht die erhoffte Reaktion aus. Der Schuldner fühlt sich bedrängt oder sogar genötigt. Wenn er bisher von seiner Unschuld überzeugt war, ist er dies unter Umständen jetzt erst recht. Das hat zur Folge, dass die Bereitschaft für eine gütliche Einigung zu diesem Zeitpunkt oft weg ist: Beide Seiten haben den Schritt zum Rechtsanwalt bereits im Hinterkopf.

WAS EMPFIEHLT IHNEN J. A. NEUKOM & CO AG?

Das Ziel ist es immer, einen Zahlungsbefehl zu vermeiden, um die Chancen auf eine aussergerichtliche und friedliche Einigung zu erhöhen. Auch wenn Sie die Absicht haben, Ihren Kunden zu betreiben, konsultieren Sie vorher immer einen Spezialisten! Ein Zahlungsbefehl kann auch falsch oder nicht komplett eingereicht werden, was für Sie nur Kosten und Zeitverlust bedeutet.

Unsere langjährige Erfahrung hat gezeigt, dass Schuldner in den meisten Fällen zu einem Kompromiss bereit sind. Dank der Vermittlung eines aussenstehenden Spezialisten kann Ruhe in die Diskussion einkehren. Zudem kann durch die professionelle Mediation häufig eine für beide Seiten positive Lösung gefunden werden.

Vielfach besteht dies aus einer Abmachung für Ratenzahlungen, welche vom Schuldner schriftlich bestätigt werden muss. Für den Gläubiger dient diese Bestätigung als Schuldanerkennung, die im Notfall als provisorischer Rechtsöffnungstitel herangezogen werden kann.

Sollte es trotz den Bemühungen von J. A. NEUKOM & CO AG zu keiner Einigung kommen, können Sie sich die Arbeit und den Zeitaufwand der Betreibung ersparen. J. A. NEUKOM & CO AG verrechnet Ihnen für das Einreichen des Betreibungsbegehrens und die Begleitung des gesamten weiteren Prozesses bis zum Zahlungsbefehl denselben Betrag wie das Betreibungsamt.

WESHALB LOHNT SICH DIE ZUSAMMENARBEIT MIT J. A. NEUKOM & CO AG?

  • J. A. NEUKOM & CO AG unternimmt alles, um in möglichst kurzer Zeit eine beidseitig befriedigende Lösung zu finden.
  • Bei erfolgreichen Verhandlungen resultiert eine Schuldanerkennung.
  • J. A. NEUKOM & CO AG überwacht kostenlos alle Zahlungstermine des Schuldners und sorgt für deren Einhaltung.
  • Es besteht kein Risiko von Zeitverlust wegen nicht korrekt eingereichten Dokumenten.
  • Eine Bearbeitung durch die J. A. NEUKOM & CO AG ist für den Gläubiger wesentlich wirtschaftlicher.
  • Der Gläubiger kann sich voll und ganz seinem Tagesgeschäft widmen.

Haben Sie noch Fragen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren! Wir stehen Ihnen jederzeit persönlich für eine kostenlose Beratung zur Verfügung.