Corona: Rechtsstillstand in der Schweiz bis 4. April 2020 und anschliessende Betreibungsferien bis 19. April 2020.

Der Bundesrat hat am 18. März für das ganze Land einen Rechtsstillstand angeordnet welcher vom19. März bis am 4. April 2020 dauert. Dies bedeutet; es dürfen in der ganzen Schweiz keine Schuldner betrieben werden. Nach dem 4. April folgen umgehend die Betreibungsferien welche bis am 19. April dauern.

In dieser Zeit gelten diverse Einschränkungen im Betreibungswesen. Ebenfalls wurden Gerichtstermine vertagt und es muss damit gerechnet werden, dass der Rechtsstillstand nach dem 19. April verlängert werden könnte. Der Bundesrat informiert die Bevölkerung laufend und die aktualisierten Bestimmungen werden in den Mitteilungen veröffentlicht.

WIE GEHT DIE J. A. NEUKOM & CO AG MIT DIESER SITUATION UM?

Wir setzen alles daran, die Bestimmungen und Empfehlungen des Bundesrates in Bezug auf die COVID-19-Pandemie umzusetzen. Vermehrt sind unsere MitarbeiterInnen im Homeoffice tätig und wie gewohnt für unsere Kunden erreichbar. Trotzdem kann es zu Verzögerungen im Forderungsmanagement kommen, da auch wir bis voraussichtlich dem 19. April 2020, die Inkassobearbeitungen nur im gesetzlich eingeschränkten Rahmen bearbeiten können.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Fragen und Erklärungen weiterhin jederzeit gerne zur Verfügung.

Sie können unsere SachbearbeiterInnen oder Ihren persönlichen KundenberaterIn unter den gewohnten Kontaktdaten erreichen oder rufen Sie uns direkt auf der Hauptnummer 044 271 48 18 an.

Da die rechtliche Situation nach dem 19. April noch nicht bekannt ist, werden wir Sie auf diesem Weg über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten.

In der Hoffnung, dass sich diese schwierige Situation bald bessert, danken wir Ihnen für Ihr Vertrauen in unsere Gesellschaft und wünschen Ihnen, Ihrem Team und Ihrer Familie weiterhin den nötigen Esprit und Gesundheit.